8. EU-Richtlinie / BilMoG

In der öffentlichen Diskussion wird die 8. EU-Richtlinie auch gerne als "Euro-Sox" oder "Abschlussprüferrichtlinie" bezeichnet. Die Bezeichnung "Euro-Sox" trägt der Tatsache Rechnung, dass doch erhebliche Parallelen zwischen dem Sarbanes-Oxley-Act (Sox) und den Vorschriften der 8. EU-Richtlinie zu verzeichnen sind.
Beschlossen wurde die 8. EU-Richtlinie im Mai 2006. Eine Umsetzung der Vorschriften in nationales Recht hat von allen EU-Staaten bis Ende Juni 2008 zu erfolgen. Mit der Richtlinie wird das Ziel verfolgt europaweit das Vertrauen in die Jahresabschlussprüfung zu stärken.
Folgende Eckpunkte werden vorgeschrieben:

  • Sicherstellung der Neutralität und Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer
  • Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (z.B. ISA)
  • Einführung von Prüfungsausschüssen zur Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems

Die Vorschriften der 8. (auch der 4. und 7.) EU-Richtlinie werden mit dem BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) in nationales Recht überführt. Betroffen sind von diesem neuen Gesetz in erster Linie kapitalmarktorientierte (börsennotierte) Unternehmen. Im Rahmen des BilMoG hat der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit der internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems zu überwachen. Des Weiteren hat der Abschlussprüfer über wesentliche Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses zu berichten. D. h., es sind entsprechende IKS-Dokumentationen und -prüfungen durchzuführen.
Laut Gesetz (§107 Abs. 3 Satz 2 AktG-E: BilMoG) hat der Prüfungsausschuss folgendes Aufgabenspektrum zu erfüllen:
  • Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
  • Überwachung der Wirksamkeit der internen Risikomanagementsysteme
  • Überwachung der Wirksamkeit der internen Revision
  • Überwachung der Abschlussprüfung, insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen.
Der Begriff des "Internen Risikomanagementsystems" ist gemäß Gesetzentwurf auch als allgemeines Risikomanagementsystem zu verstehen. Neben dem bisherigen Risikofrüherkennungssystem (gemäß KonTraG) ist auch das gesamte interne Kontrollsystem eingeschlossen.

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