Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Die MaRisk regeln den bankenaufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozess für die in Basel II vorgeschriebenen Eigenkapitalvorschriften. Fachlich wurden die MaRisk (BA) in Zusammenarbeit zwischen BaFin, Bundesbank und Fachgremien entwickelt. Mit der Umsetzung der MaRisk verfolgt die BaFin zwei wesentliche Ziele:

  • Schaffung konsistenter aufsichtsrechtlicher Mindestanforderungen. Die bestehenden Verwaltungsvorschriften (MaH, MaIR, MaK) werden durch die MaRisk konsolidiert, aktualisiert und ergänzt. Eine Ergänzung findet beispielsweise dahingehend statt, dass Teilbereiche wie die operationellen Risiken oder Liquiditätsrisiken in das neue Regelwerk mit einbezogen werden.
  • Mit den MaRisk erfolgt die nationale Umsetzung der von Basel II vorgeschriebenen Eigenkapitalvorschriften (Säule II). Hierdurch wird die ganzheitliche Risikobetrachtung unterstützt.

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement richten sich an zwei unterschiedliche Adressaten: die MaRisk (BA) regeln die Vorschriften für Banken, während die MaRisk (VA) an die Versicherungswirtschaft gerichtet sind. Während die MaRisk (BA) bereits im Dezember 2005 in der endgültigen Fassung verabschiedet wurden, befinden sich die MaRisk (VA) noch in der Konsultationsphase. Eine Veröffentlichung ist für Ende 2008 geplant.
Beide MaRisk-Entwürfe weisen in vielen Punkten große Ähnlichkeit auf, in einigen Punkten sind aber auch Unterschiede zu verzeichnen. Zu den Unterschieden gehört beispielsweise der Aufbau der Vorschriften. Während die MaRisk (BA) modular aufgebaut sind, folgt der Entwurf der MaRisk (VA) einer stringenteren Gliederung.

Das MaRisk Rundschreiben zeigt den modularen Aufbau. Der allgemeine Teil (Modul AT) behandelt grundlegende Anforderungen, die keinen unmittelbaren Bezug auf bestimmte Geschäftsarten haben, während im besonderen Teil (Modul BT) spezifische Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation im Handels- und Kreditgeschäft und an die Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation bestimmter Risiken sowie an die interne Revision definiert sind.
Gemeinsam ist beiden Entwürfen, die Forderung nach der Implementierung eines Risikomanagement-Regelkreises.

Zentrales Element der MaRisk ist das Konzept der Risikotragfähigkeit. Dieses Konzept stellt das Risikodeckungspotential, das mit dem internen Kapital gleichzusetzen ist, den Risiken gegenüber. Zwar ist das Risikotragfähigkeitskonzept nicht neu, die MaRisk schreiben jedoch vor, dass die Risikotragfähigkeit in die Entwicklung der Strategie einzufließen hat. Die endgültige Fassung spricht von einer "Geschäftsstrategie und einer dazu konsistenten Risikostrategie". Unternehmen haben demnach zu gewährleisten, dass entsprechend ihrem individuellen Risikoprofil ausreichend "internes Kapital" zur Abdeckung der relevanten Risiken vorhanden ist. Dies setzt eine ganzheitliche Betrachtung aller Risiken im Rahmen des Risikomanagements voraus.

Ziel der MaRisk ist es ein einheitliches Rahmenwerk vorzugeben, das Schnittstellenprobleme zwischen den Betroffenen (bpsw. Institute, Prüfer, Aufsicht, etc.) reduziert, Redundanzen reduziert und die Transparenz erhöht.
Um die MaRisk auf die sich ständig ändernden Anforderungen anzupassen, finden in regelmäßigen Abständen Gremiensitzungen statt. Bei Annahme der Vorschläge durch die BaFin werden diese als Änderungsentwürfe veröffentlicht.



Quellen:
Rundschreiben 11/2010 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk Rundschreiben 11/2010 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk Rundschreiben 5/2007 BA)
Entwurf eines Rundschreibens Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA), Konsultationspapier BaFin: Konsultation 8/2008

Informationen

Rundschreiben 11/2010 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk

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