Alles klar beim Trinkwasser?

Die Änderungen der novellierten Trinkwasserverordnung aus IT-Sicht.

Die novellierte Trinkwasserverordnung wurde am 23.06.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie ist nicht nur komplett neu strukturiert, sondern verpflichtet die Wasserversorger zu einer ganzen Reihe von Änderungen. Einige davon sind auch aus IT-Sicht relevant.

Neben vielfältigen Verschärfungen von Grenzwerten und dem Verbot von Trinkwasserleitungen aus Blei, finden sich in der novellierten Trinkwasserverordnung Regelungen, die konkrete Veränderungen in der IT nach sich ziehen. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Verpflichtung, ein Risikomanagement zu installieren. Dazu kommen erweiterte Vorschriften zur Verbraucherinformation, die Online-Portale und die Rechnung betreffen.

Einführung eines Risikomanagements

Aus IT-Sicht sind die Änderungen in Abschnitt 7 der Trinkwasserverordnung „Risikobasierter Ansatz“ relevant. Wasserversorger werden verpflichtet, ein Risikomanagement einzuführen. Damit gehen umfangreiche Dokumentationspflichten einher, unter anderem „eine Beschreibung aller Prozessschritte in der betreffenden Wasserversorgungsanlage zur Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Wassers bis zur Übergabestelle in die Trinkwasserinstallation.“ (§ 35,3). Es sind also alle Stationen von der Wassergewinnung über die Aufbereitung, Speicherung, Verteilung bis hin zu Entnahme aufzunehmen und die dort drohenden Risiken zu beschreiben.

Klassisches Risikomanagement arbeitet nach dem sogenannten Risikokreislauf. Er beginnt immer mit der Risikoidentifikation. Die wichtige Frage ist: „Was kann passieren – gegenwärtig oder zukünftig?“ Nach einer Analyse dieser Risiken erfolgt ihre Bewertung, die sich die Frage stellt: “Was darf überhaupt passieren?“ Anschließend wird über die Steuerung entschieden. Soll das Risiko an eine Versicherung übertragen werden, kann es selbst getragen werden, lässt es sich durch gezielte Maßnahmen vermindern oder ist es so groß, dass man auf Geschäft verzichtet? Die Einrichtung von Frühwarnsystemen, die ständige Überwachung der Risiken sowie langfristige Strategien zu ihrer Bewältigung schließen den Kreis.

Warum ist Softwareunterstützung sinnvoll?

Korrekte methodische Durchführung ist beim Risikomanagement ebenso wichtig wie die Dokumentation. Schleupen unterstützt Trinkwasserversorger - unabhängig vom verwendeten Abrechnungssystem - hier mit ihrer Risikomanagement-Lösung R2C_GRC. Mit R2C_GRC können alle relevanten Mitarbeitenden des Unternehmens mit genau definierten Zugriffsrechten in den Risikomanagement-Prozess involviert werden. Durch die intuitive Bedienbarkeit unterstützt die Software alle Prozessteilnehmer optimal und stellt ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung. So hilft R2C_GRC, Vollständigkeit zu erreichen und Übersicht zu bewahren. Gleichzeitig ist jeder Schritt dokumentiert und die Unternehmensleitung kann nachweisen, dass sie ihren Verpflichtungen nachgekommen ist.

Erweiterte Informationspflichten

Ebenfalls erweitert werden in Abschnitt 10, §§ 45 & 46 die Pflichten zur regelmäßigen Information der Anschlussnehmer und der Verbraucher. 
§ 45 fordert regelmäßige Informationen in Textform. Es empfiehlt sich, diese Informationen zusammen mit der Rechnung beziehungsweise dem Gebührenbescheid zu versenden, um zusätzliche Briefe zu vermeiden. Aus IT-Sicht müssen dazu allerdings die entsprechenden Reporte angepasst werden. Für Schleupen.CS kann die Schleupen SE dies übernehmen.

Folgende Informationen müssen in der Rechnung dargestellt werden:

  • Ergebnisse der Untersuchung des Trinkwassers – mikrobiologisch, chemisch, radioaktiv, Legionella spec.
  • Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
  • Gebühren und Preis des gelieferten Trinkwassers pro Liter und Kubikmeter
  • Abgenommene Wassermenge und die Entwicklung der jährlichen Wasserabnahme im Vergleich
  • Durchschnittlich jährlich abgenommene Wassermenge von vergleichbaren Haushalten
  • Internetadresse mit Informationen nach § 46
  • Hinweis auf die Pflicht zum Entfernen oder Stilllegen von Trinkwasserleitungen aus Blei

§ 46 fordert die regelmäßige internetbasierte Information der Verbraucher und Anschlussnehmer, also über die Website des Wasserversorgers. Dies kann in den meisten Fällen der Wasserversorger selbst übernehmen.

 Informationen, die auf der Webseite dargestellt werden müssen, sind:

  • die Untersuchungsergebnisse weiterer Parameter des Trinkwassers, die für die Auswahl von Materialien und Werkstoffen im Kontakt mit Trinkwasser nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik notwendig sind.
  • Gesundheits- und Gebrauchshinweise im Hinblick auf das Trinkwasser, wenn das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde den Betreiber darüber unterrichtet hat, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu besorgen ist oder dass ein Risiko für die menschliche Gesundheit besteht.
  • die Information über das Risikomanagement (Anhang/ Zusammenfassung des Risikomanagementberichtes).
  • Empfehlungen zur Verringerung der Menge des verbrauchten Trinkwassers.
  • Empfehlungen zur Vermeidung einer Schädigung der menschlichen Gesundheit durch stagnierendes Trinkwasser.

Zusätzlich für Wasserversorgungsanlagen, die in Summe mindestens 10.000 Kubikmeter Trinkwasser zur Verfügung stellen oder an mindestens 50.000 Personen Trinkwasser abgeben – jährlich aktualisierte Informationen:

  • Die Effizienz und Wasserverlustzahlen der Wasserversorgungsanlage.
  • Die Eigentumsstruktur des Wasserversorgungsunternehmens.
  • Die Zusammensetzung der Gebühren und Preise pro Kubikmeter Trinkwasser unter Angabe der fixen und variablen Kosten.
  • Verbraucherbeschwerden (Zusammenfassungen oder Statistiken) in Bezug auf die Pflichten des Wasserversorgungsunternehmens.