Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fordert bis Mitte 2025, dass Online-Dienste und Webseiten Mindeststandards einhalten, um Menschen mit körperlichen Einschränkungen die Nutzung zu ermöglichen oder zu erleichtern. Bereits ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen und damit auch Stadtwerke und Energieversorger gesetzlich verpflichtet, digitale Inhalte für Menschen mit Einschränkungen im Hören, Sehen oder in der motorischen Beweglichkeit zugänglicher zu machen.
Unser Kundenportal CS.IT ist auf die neuen Regelungen vorbereitet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Geschäftsprozesse wurden so gestaltet, dass sie den gesetzlichen Kriterien entsprechen. Das Portal bietet:
- Optische und technische Barrierefreiheit: Die visuellen Elemente des Portals wurden so gestaltet, dass sie für Menschen mit Sehbehinderungen verfügbar sind. Dazu gehören alternative Texte für Bilder sowie die Verwendung von kontrastreichen Farben und klaren Schriftarten.
- Tastatursteuerungsoptionen: Anwender mit motorischen Einschränkungen können die Funktionen auch über die Tastatur statt mit der Maus oder Touchscreen bedienen. Dies umfasst beispielsweise den Vertragsabschluss, die Zählerstandsmeldung oder das Kontaktformular.
- Benutzerfreundliche Navigation: Die Struktur der Portale wurde verbessert, sodass sie noch intuitiver und leichter verständlich sind. Durch die Implementierung von klaren Menüs und Hilfetexten wird dem Nutzer eine einfache Orientierung ermöglicht.
Zusätzlich wurden interne Prozesse zur Sensibilisierung und zur kontinuierlichen Verbesserung der Zugänglichkeit angestoßen.