Im Zuge des 24h-Lieferantenwechsels wurden auch die Anforderungen zur Übermittlung von Zählerstandsgängen (gemäß der Festlegung BK6-24-174) angepasst. Ab sofort müssen für Marktlokationen, deren Messlokationen vollständig mit intelligenten Messsystemen (iMSys) ausgestattet sind, die Energiemengen basierend auf den tatsächlichen Messwerten übermittelt werden (TAF 7). Aktuell sind viele iMSys jedoch noch nicht entsprechend parametriert.
Die Zeit drängt
Bis zum 01.04.2025 sollten 70 Prozent der Marktlokationen umparametriert sein und bis zum 01.05.2025 müssen 100 Prozent erreicht sein.
Automatisiert zur fristgerechten Umsetzung
Um unsere Kunden hierbei optimal zu unterstützen, bieten wir mit dem Prozesspaket „iMSys Umparametrierung auf TAF 7“ eine automatisierte Lösung, die den manuellen Aufwand reduziert und die relevanten Marktmeldungen effizient begleitet.